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Die Polizei informiert

Gefährliches Tauchen

Am Mittwochnachmittag (16. Juli 2003) wurden zwei Taucher bei einem verbotenen Tauchgang in der Limmat beinahe von einem Kursschiff überfahren. Ein flussabwärts fahrendes Limmatschiff musste kurz nach 16 Uhr auf Höhe der Rudolf Brun-Brücke wegen den 34- und 47-jährigen Schweizern einen Notstopp einlegen und wenden. Es hätte nicht viel gefehlt und die beiden Männer wären unter das Kursschiff geraten und überfahren worden. Dabei hätten sie sich ohne weiteres auch schwere Verletzungen durch die Schiffsschrauben zuziehen können. Die alarmierte Patrouille der Wasserschutzpolizei rückte in der Folge ebenfalls an die Oertlichkeit aus. Die Taucher werden zuhanden des Stadtrichteramtes verzeigt. Die Stadtpolizei Zürich möchte einmal mehr darauf aufmerksam machen, dass das Tauchen und Baden in der Limmat im Bereich Quaibrücke bis zur Badeanstalt Oberer Letten aus Sicherheitsgründen verboten ist.
17.07.2003 Stadtpolizei Zürich